Das strikte Rauchverbot in Bayerns Gastronomie gilt auch für Rauchervereine und Raucherclubs. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt (Az.: Vf. 26-VII-10). Mit einer Popularklage beim Verfassungsgerichtshof hatte ein Antragsteller Ausnahmen für Rauchervereine und Raucherclubs durchsetzen wollen. Gaststätten und Vereinsräume, zu denen nur eine abgrenzbare Personengruppe Einlass erhalte, seien nicht öffentlich zugänglich, argumentierte der Antragsteller. Es bestehe deshalb kein sachlicher Grund, solche Vereine anders zu behandeln als geschlossene Gesellschaften.

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