Wiesbaden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über einen Antrag der hessischen Piraten: Sie fordern, das Tanzverbot am Karfreitag zu kippen. Zuvor waren sie an mehreren anderen Gerichten mit ihrem Antrag gescheitert. Diese schätzten die Feiertagsruhe höher ein als das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Rechtliches Ringen bis zuletzt: Im Kampf für Demonstrationen gegen das Tanzverbot am Karfreitag haben Mitglieder der Piratenpartei in Hessen am Donnerstagabend das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen…

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