Strikte Teilnehmerbegrenzungen und unverständliche Regelungen. Die derzeitigen Auflagen Bayerns für Beerdigungen oder Firmenfeiern in der Gastronomie sind für den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) definitiv nicht mehr tragbar. Besonders tragisch für die Gastronomiebranche: Die aktuellen Beschränkungen bedeuten das faktische Aus für Firmen-Weihnachtsfeiern!

 „Es grenzt an reine Willkür, wie derzeit über Auflagen und Regelungen in der Gastronomie entschieden wird“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann. Der Verein hatte sich im Rahmen einer Anfrage an das Bayerische Gesundheitsministerium gewandt, um über die genauen derzeitigen Beschränkungen für Feiern in der Gastronomie informiert zu werden.

Für den sogenannten „Leichenschmaus“ gelten demnach strikte Teilnehmerbeschränkungen. Ab einem Inzidenzwert von 35 dürfen nur noch 10 Personen oder 2 Hausstände an der Veranstaltung teilnehmen, ab einem Wert von 50 nur 5 Personen oder 2 Hausstände. Für den VEBWK absolut unverständlich. „Es scheint, als wüssten unsere verantwortlichen Politiker nicht, dass sich Geburtstage, Taufen oder Trauungen leicht nachholen lassen, Beerdigungen allerdings naturgemäß nicht zu verschieben sind“, sagt der Vereinsvorsitzende Franz Bergmüller, „gemeinsam Abschied von einer verstorbenen Person zu nehmen, ist ein wichtiger Akt der Trauerbewältigung. Dazu gehört auch der in unserer Gesellschaft fest verankerte ‚Leichenschmaus‘ nach der tatsächlichen Beerdigung. Dass die Trauernden hier schlichtweg alleine gelassen werden, ist sozial nicht vertretbar und für mich absolut unverständlich.“

Auch für Firmenfeiern gelten einschränkende Bestimmungen. Besonders absurd: Der Ort der Veranstaltung regelt dabei, wie viele Teilnehmer erlaubt sind. „Während Feiern in der Gastronomie denselben Obergrenzen wie der ‚Leichenschmaus‘ unterliegen, sind Veranstaltungen auf dem Firmengelände nicht von der Regelung erfasst. Hier sind Feiern durchaus im größeren Rahmen möglich“, erklärt Dr. Ursula Zimmermann, „wieso nach dem Ort unterschieden wird, ist mir schleierhaft.“

Für die Gastronomie bedeutet das das faktische Aus für Firmen-Weihnachtsfeiern. „Nach diesem katastrophalen Jahr für unsere Branche ist dies ein erneuter Schlag ins Gesicht“, so die Geschäftsführerin, „für unsere bayerischen Wirte geht es momentan um das nackte Überleben. Nachdem bereits sowieso viele Unternehmen aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Zeiten, der ungewissen Zukunft und ‚Corona-Quarantäne-Angst‘ von Weihnachtsfeiern Abstand genommen haben, ist dies für viele Gastronomen nun fatal.“

Wieso derart einschneidende Beschränkungen in der Gastronomie beschlossen werden, ist für den VEBWK nicht nachvollziehbar. „Wie das RKI in seinem September-Bericht veröffentlichte, sind die Infektionsumfelder mit den meisten Infektionen unter der Kategorie ‚Wohnstätten‘, also im privaten Bereich, zu finden. Darauf folgen Alten- und Pflegeheime“, weiß die Geschäftsführerin, „Fakt ist also, dass definitiv nicht die Gastronomie Infektionstreiber ist, sondern das Ausweichen der Menschen auf die privaten Räumlichkeiten.“ Trotzdem werden besonders die Gastronomen von der Politik mit schweren Auflagen abgestraft.

„Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Hygienekonzepte der Wirte funktionieren“, so Dr. Zimmermann, „ganz im Gegenteil steigt die Gefahr von Infektionen sogar, wenn Feiern von der Öffentlichkeit in den Privatbereich verlegt werden. Wir fordern daher dringend, die derzeitigen Regelungen mit Sachverstand nochmals zu überdenken und Kompromisse zu finden, bei denen die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden! Unsere bayerische Gastronomie wird der derzeitige Corona-Politik so nicht mehr lange gewachsen sein. Es geht um das Überleben einer ganzen Branche!“