In diesem August jährt sich das Rauchverbot in Bayerns Gastronomie zum 15. Mal. Was als Maßnahme zum Schutz der Nichtraucher eingeführt wurde, hat tiefe Spuren in der bayerischen Wirtshauskultur hinterlassen – insbesondere in der getränkeorientierten Gastronomie. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) fordert angesichts des Jahrestages eine sachliche, politische Neubewertung der Regelung.

„Das Rauchverbot war ein tiefer Einschnitt – für viele kleine Kneipen ein existenzbedrohender“, erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „Gerade in klassischen Boazn und Wirtshausstüberln war das Rauchen fester Bestandteil des geselligen Beisammenseins. Mit dem Verbot ist nicht nur der Qualm verschwunden, sondern auch ein Stück bayerischer Lebenskultur.“

Die wirtschaftlichen Folgen sind bis heute spürbar: Kneipensterben, sinkende Umsätze, verlorene Stammtische und ein Sterben vieler Szenebetriebe, insbesondere Discotheken! Der soziale Rückzug vieler Gäste in private Räume hat ganze Wirtsstuben veröden lassen. „Wer beim Kartenspielen oder Fußballabend für jede Zigarette vor die Tür muss, sucht sich beim nächsten Mal einen anderen Ort – und der liegt leider oft nicht mehr in der Gastronomie, sondern im privaten Bereich“, so Bergmüller. Eine Entwicklung, die dann auch durch Corona verschärft wurde.

Aus Sicht des VEBWK ist Nichtraucherschutz ein berechtigtes und wichtiges Anliegen, aber: „Warum ist es bis heute nicht möglich, kleinen Betrieben mit klar gekennzeichneten Raucherräumen eine Wahlmöglichkeit zu geben? In 13 von 16 Bundesländern wurden damals deutlich liberalere Regelungen gefunden – ohne dass der Nichtraucherschutz leidet. Laut einer Studie der Hochschule München unter Prof. Zwerenz von 2011 im Auftrag des VEBWK und des Dehoga gaben etwa 30 % der Kleinbetriebe aufgrund des Rauchverbotes ihre Existenz auf. Der Anteil der Raucher in Kneipen betrug damals etwa 80 %. Solche Kneipen sind das soziale Wohnzimmer der kleinen Bürger! Auf Grund der Föderalismusreform sind bis heute Raucherräume in Hotels erlaubt,

was gerade in Luxushotels zelebriert wird. Es ist jedem Bürger freigestellt, ob er in einen Raucherraum hinein geht oder einen der vielen Nichtraucherräume wählt. Nachweislich hätte es technische Lösungen gegeben, die eine bessere Luft trotz Rauchens in Innenräumen

ermöglicht hätten, als draußen auf der Terrasse an der Straße mit den Abgasen! Dies alles wurde ignoriert und viele Existenzen und die Freiheit des Wirtes und der Gäste eingeschränkt!“

Was häufig in Vergessenheit gerät: Die Einführung des totalen Rauchverbots basierte auf einem Volksentscheid, an dem sich nur 37,5 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten. Die rund 2,1 Millionen Ja-Stimmen machen bei einer damaligen Bevölkerung von 12,5 Millionen gerade einmal 17 Prozent aus. „Daraus heute einen unumstößlichen Volkswillen abzuleiten, ist schlicht nicht haltbar“, so der VEBWK-Vorsitzende.

Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der Regelung fordern viele Wirtinnen, Wirte und Gäste eine Rückkehr zu mehr Eigenverantwortung. Der VEBWK fordert daher eine Evaluierung des Rauchverbots in Bayern und die Öffnung für klar definierte Ausnahmen – insbesondere in reinen Schankbetrieben, die freiwillig als Rauchergaststätte firmieren möchten. Der Verein spricht sich ausdrücklich für Wahlfreiheit aus: Wer rauchfrei sitzen möchte, hat heute mehr Auswahl denn je. Aber auch die andere Seite verdient einen Platz.

„15 Jahre Rauchverbot, das ist wahrlich kein Grund zum Feiern“, fasst Franz Bergmüller zusammen, „es ist ein Anlass, endlich darüber zu sprechen, wie wir Freiheit, Gesundheitsschutz und Wirtshauskultur in Bayern wieder in ein vernünftiges Gleichgewicht bringen.“