München – Bewegung in Sachen Tarifstreit zwischen GEMA und Clubs: Wie „Musikmarkt“erfuhr, hat die Schiedsstelle des Deutschen Marken und Patentamts (DPMA) einen Einigungsvorschlag in dem Tarifverfahren zur Nutzung von GEMA-Repertoire in Diskotheken und Klubs unterbreitet. Der Vorschlag ist den Beteiligten, also GEMA und DEHOGA, am 10. April postalisch zugesandt worden und dürfte den Tarifpartnern somit in den kommenden Tagen vorliegen.

Zum Inhalt des Vorschlags konnte sich eine Sprecherin des DPMA noch nicht äußern, da formal dieser erst den Tarifpartner mitzuteilen ist. Sollte der Einigungsvorschlag seitens der GEMA oder DEHOGA nicht akzeptiert werden, könnte die betreffende Partei eine nächsthöhere gerichtliche Instanz anrufen. Dies wäre, wie der Musikmarkt (Heft 31/2012) bereits zuvor berichtete, das Oberlandesgericht München.

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