Pressemitteilung vom 01.12.2016

Urteil zum Karfreitag in Bayern

Nicht laut, aber deutlich: Bundes-Verfassungsgericht entscheidet gegen strenge Regelung der „stillen Tage“

Bayerns Innenminister Herrmann ist empört und denkt über geeignete Maßnahmen nach, den am Mittwoch erlassenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu unterwandern. Horst Seehofer schüttelt den Kopf und zweifelt an Tauglichkeit dieser Art Rechtsprechung. Viele andere werden vermutlich auch den Kopf schütteln, aber eher beim Tanzen am Karfreitag.

Seit Jahren wird in Bayern darüber gestritten, wie rigoros eine Regel hinsichtlich von Veranstaltungen an Feiertagen sein darf. Die sogenannten „stillen Tage“ genießen speziellen Schutz per Landesgesetz und jeglicher Versuch, diese Regeln aufzuweichen, scheiterte bislang. An „stillen Tagen“ sind im Freistaat öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Die strikteste Regel gilt für den Karfreitag. Dann sind auch Sportveranstaltungen und musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten. Ohne Ausnahme bisher. Am Mittwoch setzte sich aber eine Verfassungsbeschwerde einer Initiative durch, die die Interessen von konfessionslosen Menschen vertritt und die strikte Trennung von Kirche und Staat fordert. Die Richter in Karlsruhe gaben diesen nun Recht und stellten fest, dass ein ausnahmsloser Schutz des Karfreitags in Bayern gegen das Grundgesetz verstößt. Bayern muss nun nachbessern.

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