Pressemitteilung 21. Juni 2012

Abgabe von Alkohol als Reisebedarf an Tankstellen wurde neu geregelt

Viele Erklärungen beginnen mit „ja, aber ..“. Im vorliegenden Fall verhält es sich genau so. Es geht um eine Verkündung der Bayerischen Staatsregierung. Deren Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat im Mai neue Vollzugshinweise hinsichtlich der Abgabe von Alkohol als Reisebedarf an Tankstellen bekannt gegeben. Ein normaler Vorgang mit durchaus nachvollziehbaren Inhalten. Wenn da nicht das berühmte „ja, aber …“ wäre. Dieses bringt der VEBWK e.V. Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur ins Spiel.

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