Die Gastronomie zählt zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Nach verzweifelten Hilferufen der Branche wird jetzt der Mehrwertsteuersatz für Speisen auf 7 Prozent gesenkt. Allerdings nur für die Dauer eines Jahres. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert die Befristung dieser Regelung als „fadenscheinige Besänftigungsversuche“ der verantwortlichen Politiker.

 „Wieso nicht gleich ganz?“, kritisiert VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller die Befristung der Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. Ab 1. Juli werden nun für ein Jahr nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in Lokalen erhoben. Damit bleibt die Politik deutlich hinter den Forderungen der Branche zurück. „Die Verantwortlichen haben damit leider ihre Chance vertan, ein klares Zeichen für unsere Gastronomie zu setzen“, so Bergmüller, „anstatt die dringend notwendige Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes unbefristet zu beschließen, wurde wieder einmal ein schwacher Kompromiss zur Besänftigung der Unternehmer eingegangen.“

Die Gastronomiebranche gilt als mit am stärksten von der Coronakrise betroffen. Viele der Unternehmen stehen nun vor dem Aus. Während andere Wirtschaftsbereiche auf einen sogenannten ‚Nachholeffekt‘ nach der Krise hoffen dürfen, werden die Umsatzeinbußen in der Gastronomie nichtmehr aufzuholen sein. „Dazu kommt, dass noch immer nicht klar ist, ab wann und unter welchen Auflage Wirtshäuser, Bars und Clubs wieder öffnen dürfen“, sagt Franz Bergmüller, „wir brauchen hier dringend unbefristete und starke Entlastungen für diese Branche, sowie klare Perspektiven.“

Auch für VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann kann die jetzt beschlossene Regelung nur der Einstieg in eine unbefristete Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes sein. „Die Hauptbetroffenen der Coronakrise müssen auch entsprechende Hilfen von staatlicher Seite erwarten dürfen“, so Zimmermann, „wenn ein Großteil der Gastronomie die nächsten Wochen und Monate überleben soll, geht das nur über eine dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer, sowie einen Rettungsfond für die Gastronomiebranche.“

Zusätzlich fordert der VEBWK dringend die Aussetzung der Bonpflicht, sowie der Nachrüstungspflicht bei den Registrierkassen. Zudem soll von Steuerprüfungen für das Jahr 2020 abgesehen werden. Auch die an die gebeutelte Branche kreditgebenden Banken wollen nicht nur eine Jahresperspektive mit der Mehrwertsteuersenkung, sondern eine langfristige Perspektive, was zu enormen Investitionen in der Hotelbranche nach 2009 geführt hat! Große Sorgen bereitet dem Verein auch die Zukunft der Kneipen und Erlebnisgastronomie. So bringt eine reine Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen Lokalen, die ihren Hauptumsatz mit Getränken bestreiten, schlichtweg nichts. Dabei wird gerade diese Sparte besonders große Probleme bei einer Wiedereröffnung haben, wenn man beispielsweise die Umsetzung von einzuhaltenden Abständen bedenkt. Gerade für diesen Teil der Gastronomiebranche sind daher zusätzliche finanzielle Hilfen während und nach der Coronakrise dringend erforderlich. „Jetzt geht es um die bloße Existenzsicherung unzähliger Unternehmen“, so die Geschäftsführerin, „besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Wir müssen jetzt handeln, um die Gastronomie am Leben zu halten!“