Bürgerschaft beschließt bereits das dritte Passivraucherschutzgesetz in fünf Jahren Von Jens Meyer-Wellmann

Längst haben sich auch in Hamburg die Raucher daran gewöhnt, ihrer Nikotinsucht nur noch vor den Türen der Restaurants nachzugeben. Und doch musste sich nun schon wieder die Hamburger Bürgerschaft mit dem leidigen Thema Rauchverbote befassen. Nach 2007 und 2009 verabschiedeten die Abgeordneten am Mittwoch bereits die dritte Version des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes. Nötig wurde die erneute Novelle durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2012, nach dem die Hamburger Regelung in der schwarz-grünen Variante von 2009 verfassungswidrig ist.

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