Um die wirtschaftlichen Folgen der coronabedingten Schließungen abzumildern, gewährt der Bund betroffenen Unternehmen November- und Dezemberhilfen. Die starren Regelungen schließen jedoch viele Mischetriebe und indirekt Betroffene von diesen außerordentlichen Wirtschaftshilfen aus. Mit einem offenen Brief wendet sich der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) jetzt an denbayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Anstatt unflexibler Grenzen fordert der VEBWK darin eine Staffelung der Hilfen.

„Die Folgen der Schließungen während des Lockdowns sind für die Gastronomiebranche und alle damit verbundenen Wirtschaftszweige enorm“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „unzählige Unternehmen müssen seit Monaten Umsatzeinbußen von bis zu 100 % hinnehmen.“ Eine Perspektive auf Verbesserung der Lage? Momentan nicht in Sicht.

Um die verheerenden Folgen für die Wirtschaft abzumildern, setzt der Bund auf finanzielle Unterstützung, die November- und Dezemberhilfen. Neben direkt und indirekt betroffenen Unternehmen können auch Mischbetriebe die Gelder beantragen. Dabei gelten jedoch starre Richtlinien, die der derzeitigen Situation nicht gerecht werden. „Hilfen dürfen Betriebe beziehen, die nachweislich und regelmäßig mindestens 80 % ihres Umsatzes mit der Gastronomie erwirtschaften“, so Dr. Ursula Zimmermann, „das Problem dabei: Viele Unternehmen liegen knapp unter dieser Hürde. Ihnen bleibt finanzielle Unterstützung verwehrt, obwohl ihnen ein Großteil ihres Umsatzes fehlt. Diese Betriebe ertrinken quasi direkt unterhalb der Wasseroberfläche.“

Die Problematik entsteht durch die Vielfalt in der Gastronomie. „In dieser Branche gibt es unzählige Fallgestaltungen an Mischbetrieben“, weiß die Geschäftsführerin, „ob mit Getränkemarkt oder angeschlossener Metzgerei – bis vor kurzem haben viele Unternehmer auf möglichst viele Standbeine gesetzt. Jetzt ist genau dies das Problem: Bei vielen Betrieben macht eben der Zusatz zur reinen Gastronomie mehr als 20 Prozent des Umsatzes aus. Wer deshalb unter dieser Schwelle liegt, geht jetzt leer aus.“ Für viele Unternehmer existenzbedrohend. Um die verantwortlichen Politiker auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und indirekt Betroffenen, sowie Mischbetrieben in dieser Zeit nun endlich eine Perspektive zu bieten, wendet sich der VEBWK jetzt mit einem offenen Brief an den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, sowie Bundeswirtschaftsminister Altmaier.

„Momentan entscheidet oftmals ein Prozentpunkt mehr oder weniger über hohe Summen und damit verbunden auch teilweise über die weitere Existenz“, kritisiert Dr. Ursula Zimmermann, „viele dieser Betriebe sind am finanziellen Limit und haben mit Krediten, Kurzarbeit und Entlassungen alle Mittel ausgeschöpft.“ Der VEBWK fordert in dem offenen Brief nun dringend, auf eine Staffelung der Hilfen, anstatt eine einzelne starre Berechtigungsgrenze zu setzen. Damit könnten deutlich mehr betroffene Unternehmen entsprechend ihrer Schädigung finanziell entlastet werden. „Die Gastronomie steht derzeit inmitten einer der wohl schwersten Krisen“, so Dr. Zimmermann, „wir wissen, dass viele Betriebe die derzeitigen Maßnahmen nicht überleben werden. Daher brauchen wir jetzt faire, schnelle und unbürokratische Hilfen für die betroffenen Unternehmen. Eine Staffelung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen ist dabei ein wichtiger Schritt, der nicht nur viele einzelne Existenzen, sondern eine ganze Branche vor dem sicheren Aus bewahren kann. Wir brauchen jetzt ein deutliches Zeichen für unsere Gastronomen! Nun zeigt sich, wer im Sinne der Unternehmen handelt, oder tausende Selbständige und ihre Arbeitnehmer einfach im Regen stehen lässt.“

Offener Brief an Wirtschaftsminister Aiwanger