
Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026 – gefolgt von einer weiteren Erhöhung auf 14,60 Euro ab 2027 – stellt viele Gastronomiebetriebe in Bayern vor kaum lösbare Herausforderungen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) warnt: Gerade für kleine Betriebe mit vielen Minijobbern bedeutet die Entwicklung eine wirtschaftliche Überforderung. Ausnahmen im gesetzlichen Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte seien daher dringend erforderlich.
„Natürlich stehen wir zu fairer Bezahlung – insbesondere für Vollzeitkräfte“, betont VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „aber wenn Unternehmer für geringfügig Beschäftigte praktisch brutto für netto zahlen müssen, ist das in der Praxis kaum noch darstellbar. Ein solcher Mindestlohn wirkt sich nicht nur auf Fachkräfte aus, sondern treibt auch die Aushilfslöhne in die Höhe – mit massiven Folgen für die gesamte Lohnstruktur in der Gastronomie.“
Die Realität in vielen bayerischen Wirtshäusern ist klar: Aushilfen auf geringfügiger Basis sichern den Betrieb in Stoßzeiten, an Wochenenden oder in Urlaubsphasen. Doch durch die geplanten Erhöhungen kommen Betriebe an ihre Belastungsgrenze. Und das, obwohl die Gastronomiebranche ohnehin unter explodierenden Kosten, Personalmangel und rückläufigem Konsum leidet.
Der VEBWK fordert deshalb klare Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn für Minijobber, um die Flexibilität im Gastgewerbe zu erhalten und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Ein Modell könne dabei der von Bundeslandwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ins Spiel gebrachte 20-Prozent-Abschlag für Saisonarbeitskräfte sein, wie er in der Landwirtschaft diskutiert wird. „Nicht nur für den Spargelacker – auch für unsere Theken und Küchen braucht es Ausnahmen“, so Bergmüller.
Die Tourismusministerin hatte im Bayerischen Landtag bereits auf die dramatischen Folgen einer unflexiblen Lohnpolitik für die Landwirtschaft hingewiesen und Ausnahmen auch für das Handwerk und den Tourismus ins Spiel gebracht. Der VEBWK unterstützt diesen Appell und fordert eine Ausweitung auch explizit für die Gastronomiebranche.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere bayerischen Wirtshäuser am eigenen Lohngefüge zugrunde gehen“, erklärt Bergmüller. „Wer mit der Gießkanne soziale Gerechtigkeit verteilt, riskiert, dass genau die Orte verschwinden, in denen sich Menschen begegnen, diskutieren, feiern – kurz: in denen unsere bayerische Wirtshauskultur gelebt wird.“
Der VEBWK fordert die Bundesregierung daher dringend dazu auf, den Arbeitsalltag in der Gastronomie realistisch zu berücksichtigen und Mindestlohnregelungen mit Augenmaß zu gestalten. Nur so können Tradition, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Lebensfähigkeit langfristig gesichert werden.