IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen hat in der vergangenen Woche in einem Gespräch mit Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) auf die Risiken neuer Veröffentlichungspflichten der Behörden nach Aufdeckung von Hygienemängeln hingewiesen. Das Gespräch fand im Rahmen einer Delegationsreise der Mitglieder des IHK-Präsidiums und der IHK-Vollversammlung statt. Gegenüber der Bundesministerin sprach Driessen in diesem Zusammenhang insbesondere folgenden, aus Sicht der Wirtschaft kritischen Punkt an: die seit 1. September bestehende Behördenpflicht, schon „bei begründetem Verdacht“ auf erhebliche Hygienemängel die Namen von Unternehmen im Internet zu veröffentlichen. Driessen sagte, die wirtschaftlichen Folgen dieses „Internetprangers“ seien nicht zu kalkulieren und könnten für betroffene Betriebe verheerend sein. Selbst wenn die festgestellten Mängel in den Firmen umgehend beseitigt würden, bliebe der Eintrag auf der schwarzen Online-Liste ein halbes Jahr bestehen. Driessen wies gegenüber Aigner ferner daraufhin, dass diese Bedenken auch von den Vollzugsbehörden geteilt würden. Als Beispiel nannte Driessen die Stadt München, die rechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichungspflicht geäußert und den zusätzlichen bürokratischen Aufwand kritisiert habe. Sie befürchtet, dass den Behörden dadurch Kapazitäten für die eigentliche Kontrolle fehlen könnten. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom heutigen Tag wurde der Stadt Pforzheim untersagt, über Hygienemängel in einer Gaststätte im Internet zu informieren. Das Gericht hatte erhebliche Zweifel, ob das neue Gesetz dafür eine ausreichende Grundlage darstellt.

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