Um die Qualität und den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern, hat die EU eine entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht. Diese fordert unter anderem nicht nur mehr öffentliche Trinkbrunnen, sondern verpflichtet auch Gasthäuser, Wasser künftig gratis oder nur gegen eine geringe Servicegebühr auszuschenken. Für die bayerischen Gastronomen eine enorme finanzielle Belastung.

 

Die „Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ der EU hat es in sich. Um den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern, fordert die Kommission eine „Förderung der kostenlosen Bereitstellung solchen Wassers“, beispielsweise in Kantinen und Gasthäusern. Obwohl die Richtlinie nach der ersten Lesung bereits geringfügig angepasst wurde und nun eine „geringe Servicegebühr“ veranschlagt werden darf, bedeutet die neue Regelung für Gastronomen drastische Umsatzeinbußen.

„Wasser ist mittlerweile mit einer der Hauptumsatzträger unserer Branche“, sagt Franz Bergmüller, Vorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK), „die Vorschrift, künftig gratis auszuschenken, ist für viele Gastronomen in Bayern fatal.“

 

Während es in Ländern wie Italien oder Österreich üblich ist, ein kleines Glas Wasser kostenfrei zu bekommen, ist dies in Deutschland eher unüblich. „Italiener kalkulieren  diesen Service meist über eine ‚Gedeck‘-Pauschale ein“, erklärt Bergmüller, „eine sinnvolle Regelung, da ja trotzdem Reinigungs- und Personalkosten anfallen, die durch den Gastronomen getragen werden müssen. In Deutschland haben wir aber eben eine andere Wirtshauskultur. Ein Wirt in Baden-Würtemberg sagte dazu im Fernsehen, dass er dann wohl Eintritt in sein Lokal verlangen müsste, um einen Deckungsbeitrag für das kostenlose Ausschenken von Wasser zu erreichen.“ „Dies ist ein weiterer Eingriff in die unternehmerische Freiheit und es ist eine reine Aufgabe des Staates, kostenloses Trinkwasser für seine Bürger bereit zu stellen, wenn die EU dies will“, geißelte Bergmüller dieses EU-Vorhaben!

 

Wie genau die EU-Richtlinie schlussendlich umgesetzt wird, obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten, bzw. den Bundesländern. „Prinzipiell ist die Förderung des erleichterten Zugangs zu Trinkwasser und eine einheitliche Erhöhung dessen Qualität eine gute Sache“, so der VEBWK-Vorsitzende, „dass dies jedoch auf Kosten der Gastronomen geschehen soll, ist definitiv nicht tragbar. Wenn ein Gastronom dies als zusätzliche Serviceleistung anbietet, ist es seine freie Entscheidung, wie man auch mal ein Schnapserl ausgibt.“ Eine strikte gesetzliche Vorgabe mit Zwang zu kostenlosem Ausschenken lehnt der VEBWK jedoch ab.