Wermelskirchen (RP). Nichtraucherschutzgesetz: Stadtverwaltung kontrolliert nur, wenn Beschwerden kommen. Die Raucher treffen sich jetzt vor den Gaststätten auf eine Zigarette – und kommen dabei mit netten Menschen ins Gespräch.

Seit einem halben Jahr gilt in NRW die endgültige Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes. Seit dem 1.Mai 2013 ist das Rauchen in allen Gebäuden und „sonstigen vollständig geschlossenen Räumen“ verboten. Einzige Ausnahme sind Räumlichkeiten, die ausschließlich privat genutzt werden. Vorbei sind die Zeiten der Raucherclubs und der getrennten Zonen für Raucher und Nichtraucher. Wird es so auch in Wermelskirchen um- und durchgesetzt?

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