10 Feb 2012

Nettetal (RP). Brauchtumsveranstaltungen sind vom Rauchverbot ausgenommen. Ob und wie die Karnevalsvereine im Kreis Viersen diese Sonderregelung nutzen, bleibt ihnen überlassen.

Kreis Viersen Zur Geselligkeit auf Karnevalssitzungen gehört für viele Narren neben dem Bierchen auch eine Zigarette. Dass das trotz des strikten Rauchverbots noch möglich ist, verdanken die Karnevalsvereine einer Ausnahmeregelung im Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

>> Mehr bei RP Online