Präventive Wirkung eines Alkoholverbots für öffentliche Plätze ist umstritten

Der »Schmotzige Dunschtich« am Bodensee, Karnevalsfeten in Köln: Die fünfte Jahreszeit geht in diesen Tagen zu Ende. Stete Begleiter der Feierwütigen: Bier, Prosecco und viele Kurze. Dass die Fastnachtssaison für viele vor allem eine Gelegenheit zum Betrinken ist, stößt auch beim Bund Deutscher Karneval (BDK) auf Kritik. »Karneval hat mit Alkohol nichts zu tun«, sagte BDK-Präsident Volker Wagner aus dem pfälzischen Waldfischbach der dpa. Karneval sei Kulturgut und Volksbrauchtum, deshalb wehre sich der BDK dagegen, dass er als bloße Partygelegenheit missbraucht werde.

Doch Karneval ohne Alkohol? Geht nicht, meinen viele. Und setzen dafür auch ihr bereits erfolgreich eingeführtes Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen außer Kraft. Brandenburg, eigentlich nicht grade bekannt für seine alteingesessene Karnevalskultur, ist dafür ein Beispiel. Wenn zur Karnevalszeit auf öffentlichen Straßen zwischen braven Bürgern die Flasche kreist, wird das Gesetz nicht in Anschlag gebracht.

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