Rechtsnews vom 01.09.2011

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll klären, ob die Regelung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG), die es Inhabern von Kneipen, nicht aber Gaststättenbetreibern ausnahmsweise erlaubt, abgeschlossene Raucherräume einzurichten, verfassungskonform ist. Das hat das Hamburger Verwaltungsgericht (VG) mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes entschieden.

Quelle: Anwalt.de