Die bayerische Staatsregierung will das Ehrenamt stärker fördern. Deshalb sollen nun die GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen vom Freistaat übernommen werden. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert diesen Vorstoß als unzureichend.

„Gut gemeint ist nicht gleichzeitig auch gut gemacht“, so VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „selbstverständlich ist die Stärkung des Ehrenamts in Bayern eine wichtige Aufgabe. Doch die Umsetzung der Förderung durch den Freistaat lässt zu wünschen übrig.“ Laut der Ankündigung gilt die Übernahme der GEMA-Gebühren für Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen, für die kein Eintritt verlangt wird. „Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Veranstaltungen nicht der Gewinnerzielung dienen“, so Dr. Zimmermann, „die Einnahmen werden dann jedoch einfach nicht über einen Eintritt, sondern beispielsweise über die Getränke erzielt.“ Hingegen müssen Wirte, die Kulturveranstaltungen für das Gemeinwohl anbieten und keinen Eintritt verlangen, die GEMA-Gebühren voll zahlen. Dasselbe gilt für Organisationen ohne ehrenamtliche Mitarbeiter. Zudem befürchtet der VEBWK, dass es durch den geschlossenen Pauschalvertrag zu einem Verlust an Einnahmen für die Künstler kommen könnte.

„Förderungen dürfen nicht zu Lasten anderer Personen und Unternehmen gehen“, so die Geschäftsführerin, „klar ist zudem auch, dass eine Übernahme der GEMA-Gebühren zwar zunächst gut klingt, die wahren Probleme des Ehrenamts in Bayern aber ganz andere sind.“ Alternativ schlägt der VEBWK daher eine Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags, sowie die Abschaffung der Verpflichtung zur Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung für gemeinnützige Vereine mit Einnahmen bis zu 35.000 Euro vor. Außerdem soll eine Haftpflichtversicherung, getragen durch die jeweiligen Gemeinden, eingeführt werden, um die ehrenamtlichen Vorsitzenden von Vereinen vor der Gefahr einer persönlichen Haftung zu entlasten. Zur nachhaltigen Senkung von Bürokratielast für Vereine sollen die derzeit geltenden Auflagen und Vorschriften auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und, wo möglich, auf ein Minimum reduziert werden.

„Großen Wert legen wir auch darauf, dass Ehrenamt endlich umfassend als sozialversicherungsfrei anerkannt wird“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „Ehrenamtliche investieren oftmals unglaublich viel Zeit und Geld für ihre Tätigkeit. Das darf dann nicht nachträglich abgestraft werden!“

Der Vorstoß der Staatsregierung, die GEMA-Gebühren für ehrenamtliche Organisationen zu übernehmen, hält der VEBWK daher für unzureichend. „Hier ist weder die nötige Gerechtigkeit gegenüber Dritten gegeben, noch bekämpft es die wahren Probleme des Ehrenamts in Bayern. Die dafür veranschlagten 1,5 Millionen Euro pro Jahr könnten besser in andere Projekte gesteckt werden, wie beispielsweise eine weitere Förderrunde des Gaststättenmodernisierungsprogramms. Um das Ehrenamt zu stärken gibt es weitaus sinnvollere Maßnahmen!“