20 Sep 2013

Legaler Tausch schließt Profit nicht aus

Wem gehört Musik und wer darf sie benutzen? In Deutschland gibt es bisher nur eine Verwertungsgesellschaft, die Lizenzen für Musiker herausgibt: die Gema. Das soll anders werden. Die Konkurrenz heißt C3S.

Der folgende Satz gehört zu den unbeliebtesten im deutschen Internet: „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Rechte nicht eingeräumt hat.“ Spätestens seit der Youtube-Sperre 2009 ist die Kritik an der bisher einzigen deutschen Verwertungsgesellschaft unüberhörbar geworden. Die Liste der beanstandeten Punkte ist lang: Mangelnde Transparenz bei der Berechnung der Abgaben und der Verteilung der Tantiemen wird der Gema vorgeworfen, ebenso die Ungleichbehandlung der Vereinsmitglieder, von denen nur eine kleine Gruppe über volles Stimmrecht verfügt.

Auf das digitale Zeitalter hat sich die Gema, die vor achtzig Jahren gegründet wurde, noch nicht eingestellt, sagen Kritiker. Immer noch müssen zur Abrechnung von den Veranstaltern auf Papier geschriebene und unterzeichnete Playlists eingereicht werden, obwohl längst Software zur automatischen Musikerkennung existiert. Und immer noch ist es Gema-Mitgliedern verwehrt, Stücke unter Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen.

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