Sie gelten als umweltpolitisch problematisch, könnten jetzt jedoch tausende Gastronomen vor dem finanziellen Aus bewahren: Heizpilze zur Erwärmung von Außenbereichen. Diese sind derzeit in vielen Städten und Kommunen verboten. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) macht sich jetzt für eine Ausnahmeregelung für die Wintersaison 2020/2021 stark. Der Einsatz der Wärmequellen würde die durch die Coronakrise schwer angeschlagene Gastronomiebranche nachhaltig unterstützen.


 „Die Gastronomiebranche war wohl einer der größten Verlierer der Corona-Pandemie“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „wochenlang und ohne Vorwarnung mussten die Betriebe einen Umsatzausfall von bis zu 100 Prozent hinnehmen. Und noch immer sind in Bayern viele Kneipen und Bars ohne jegliche Perspektive auf eine Wiedereröffnung.“ Schankwirtschaften dürfen derzeit nur Außenbereiche bewirtschaften, sonst müssen sie ihre Türen bislang weiter geschlossen halten. Die Ausmaße der derzeitigen Situation in diesem Gewerbe zeigt sich auch in einer aktuellen DEHOGA Umfrage. Fast 60 Prozent der befragten Betriebe sehen sich in ihrer Existenz gefährdet.

Wenn ab Herbst die Außentemperaturen sinken, befürchtet der VEBWK jedoch erneut gravierende Umsatzeinbrüche für die Gastronomie. „Außenbereiche werden von Gästen dann weniger genutzt“, weiß VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „gerade in der jetzigen Situation ist dies allerdings fatal.“ Betriebe, die lediglich Außenbereiche geöffnet haben dürfen, werden die fallenden Temperaturen besonders zu spüren bekommen. Aber auch Speiselokale sind betroffen. „Viele Menschen möchten sich in der derzeitigen Situation in der Gastronomie nicht in geschlossenen Räumen aufhalten“, so Bergmüller, „sie werden den Betreibern als Kunden verloren gehen.“ Die Folge: Erneute Umsatzeinbußen und finanzielle Engpässe.

Um dieser Zusatzbelastung für die Gastronomiebranche schon vorweg entgegenzuwirken, fordert der VEBWK jetzt eine Ausnahmeregelung in diesem Winter für den Gebrauch von Heizpilzen in Außenbereichen. Mit einem entsprechenden Schreiben hat sich der Verein jetzt sowohl an den Städte-, sowie den Gemeindetag gewendet. „Hier muss die Priorität klar auf der Existenzsicherung einer ganzen Branche liegen“, so Dr. Ursula Zimmermann, „2020 ist ein Jahr mit neuen, ungeahnten Herausforderungen, die wir auf unkonventionelle und unbürokratische Art lösen müssen. Eine befristete Ausnahmeregelung für Heizpilze ist hier definitiv im Rahmen des vertretbaren und stellt eine effektive Maßnahme zur nachhaltigen Unterstützung unserer Gastronomiebranche dar!“