Seit Anfang September können Verstöße gegen das Lebensmittelrecht in Hessen öffentlich angeprangert werden. Jetzt gibt es auf der Internetseite den ersten Eintrag – ein Asia-Imbiss in Frankfurt.

Kurz und nüchtern ist die Mitteilung auf der ebenfalls sehr nüchtern gehaltenen Seite www.lebensmittelinformationen.hessen.de: „Im Betriebsküchenbereich wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen.“ Auch der Betrieb wird genannt: ein Asia-Imbiss in Frankfurt. Worum es bei der Beanstandung genau ging, wird nicht erwähnt.

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