24.07.2012 | Pressemitteilung, Musikurheber, Musiknutzer

Die GEMA und der Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) haben einen Gesamtvertrag auf Basis der neuen Veranstaltungstarife unterzeichnet. Durch die Einigung mit dem BDK können Besonderheiten einzelner Veranstaltungsformate berücksichtigt werden. Zudem wurde der von der GEMA im April veröffentlichte Tarif hinsichtlich Zeitzuschlägen und Nachlässen modifiziert und besitzt somit Gültigkeit für die gesamte Veranstaltungsbranche. Der Antrag der GEMA für das aktuell laufende Schiedsstellenverfahren wird entsprechend angepasst. Der neue Tarif wird zum 1.4.2013 eingeführt.

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