Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob das Rauchverbot in Gaststätten, insbesondere in Shisha-Cafés, mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Die Popularklage der Antragsteller gegen das per Volksentscheid eingeführte Gesundheitsschutzgesetz wurde abgewiesen. Die Klage sei wegen Art. 80 Landeswahlgesetz unzulässig, das Rauchverbot erfasse ebenfalls das Rauchen einer Wasserpfeife, so der VerfGH Bayern.

Quelle: rechtsanwalt.com