Ab 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die allgemeine Bonpflicht. Kurz vor in Kraft treten der Regelung sprechen sich jetzt immer mehr Politiker öffentlich gegen diese neue Belastung für Unternehmer und Umwelt aus. In der Praxis geschieht allerdings, wie so oft, nichts. Zwar beinhaltet das Gesetz eine Öffnungsklausel, die eine Befreiung von der Belegpflicht ermöglicht, allerdings wird diese von den Finanzämtern bisher scheinbar nicht genehmigt.

Das Bundesfinanzministerium weist in einer Mitteilung öffentlich darauf hin. „Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität“ besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Befreiung von der Bonpflicht. Nachdem das bereits 2016 beschlossene Gesetz jetzt zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, scheinen einige Politiker sich nun erst den wahren Folgen der neuen Regelungen bewusst zu werden. Für Bäcker oder kleine Geschäfte mit vielen Laufkunden ist die Pflicht, für jede Transaktion einen Beleg auszugeben, schlichtweg unzumutbar. Daher spricht sich nun auch Bundesfinanzminister Altmaier in der Öffentlichkeit gegen die allgemeine Bonpflicht aus.

Tatsächlich wird den Betroffenen von staatlicher Seite jedoch nicht geholfen. So stellte beispielsweise ein Diskothekenbetreiber vor kurzem einen Antrag zur Nutzung der Ausnahmeregelung beim Finanzamt Rosenheim – allerdings ohne Erfolg. „Da die Bonpflicht nun auch öffentlich hohe Wellen geschlagen hat, setzen sich immer mehr Politiker scheinbar vehement gegen diese Regelung ein“, sagt Franz Bergmüller, Vorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirthauskultur (VEBWK), „Taten folgen den Worten jedoch, wie leider so oft, nicht. In der Praxis wird die Ausnahmeregelung den betroffenen Unternehmern nämlich bisher scheinbar nicht gewährt.“ Dabei würde die Öffnungsklausel vielen Einzelhändlern, Biergärten- und Diskothekenbetreibern eine große Last von den Schultern nehmen. Auch die rheinland-pfälzische Bäckerinnung versucht derzeit, das Unvermeidbare noch abzuwenden und hat einen pauschalen Ausnahmeantrag für alle Mitglieder beim Landes-Finanzminister eingereicht.

„Unter dem Deckmantel, Steuerbetrug verhindern zu wollen, hat die Bundesregierung mit diesem Gesetz die Belastungen und Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen auf ein unzumutbares Maß erhöht“, sagt Bergmüller, „jetzt wird medienwirksam zurückgerudert, allerdings ohne die Betroffenen auch tatsächlich zu entlasten.“ Dabei hat die Bonpflicht nicht nur Folgen für die Wirtschaft. Das für Belege genutzte Thermopapier ist mit
Chemikalien beschichtet, die unter anderem für Fehlgeburten und Prostatakrebs verantwortlich sein sollen. Besonders akut wird das Problem mit der Pflicht zur Belegausgabe dann nochmals im Sommer werden. Im Schnitt werden in Münchner Biergärten mit Selbstbedienungsbereich pro Jahr rund 400.000 Bons ausgedruckt und dann meist liegen gelassen. Die einzige Lösung wäre eine Befreiung von der Bonpflicht. Doch dafür müssten Finanzämter die Ausnahmeregelung erst einmal genehmigen. Das scheint bisher noch nicht stattzufinden.