Kommentar von Franz Bergmüller, Landesvorsitzender VEBWK e.V. Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur:

Volksentscheid am 4. Juli 2010 erwirkt wurde, zum ersten Mal. Was ist in diesen zwölf Monaten passiert? Glaubt man den ständigen Beteuerungen der Nichtraucherinitiativen, dann haben alle nur gewonnen. Man stützt sich dabei ungeniert auf Zahlenmaterial, welches über die gesamte Gastronomiebranche durch die Statistischen Landesämter erhoben wird. Vom Fastfood – Unternehmen bis zum Großgasthof am See. In den meisten dieser Speisegastronomien war das Thema rauchen schon weit vor dem Volksentscheid nicht mehr relevant. Und die Erhebungen in der sogenannten Kleingastronomie, also die kleinen Kneipen und Wirtshäuser mit vielen Stammgästen, in denen das Feierabendbier, das Kartenspiel und Freundschaften gepflegt werden und dabei früher auch geraucht wurde, diese Gattung wurde nur sehr nachlässig und mangelhaft untersucht. Auf diesem Weg entstehen Zerrbilder über die tatsächliche Situation der bayerischen Gastronomie. Das wollte der VEBWK gemeinsam mit seinen Partnern BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz und dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband BHG Dehoga -Bayern genauer wissen. Exakt ein Jahr nach dem Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie wurde eine repräsentative Studie veröffentlicht, die durch das renommierte Marktforschungsinstitut MIFM aus München erstellt wurde. Mit größter Sorgfalt und absolut einwandfreier Methode. Über 600 Kleingastronomen wurden befragt. In einem aufwändigem Verfahren konnte erstmals die echte Getränke geprägte Gastronomie in Bayern differenziert dargestellt werden. Eine Fleißarbeit mit Folgen. Die Studie stellte klar fest, dass ein bayerisches Rauchverbot nur diesen Lokalen erhebliche Umsatzeinbußen beschert. Durchschnittlich 28 Prozent weniger Umsatz, etwa ein Drittel weniger Gäste, deutlich kürzere Aufenthalte der Gäste – sogar die Stammgäste bleiben weg. Und das nicht nur in den größeren Städten, sondern es ist besonders auch auf dem Land spürbar. Viele alteingesessene Lokale haben bereits kapituliert und geschlossen, da die Perspektive für Pächter nicht mehr darstellbar war. Eigentümer von Lokal und Immobilie, meist in ländlichen Gebieten anzutreffen, halten irgendwie durch, bemängeln aber ebenfalls den Umsatzeinbruch seit einem Jahr. Die Bilanz sieht also düster aus. Das Gesundheitsschutzgesetz hat beinahe ausschließlich eine spezielle Gastronomiegattung getroffen. Es droht eine Zerschlagung der kleinen Kneipen, häufig auch das zweite Wohnzimmer des kleinen Mannes genannt. Und als ob das nicht schon genug wäre, so erleiden diese Lokale weitere Nachteile. Die Wirte werden zu unfreiwilligen „Hilfspolizisten“ gemacht. Durch das Rauchen vor der Tür mehren sich die Lärmbelästigungsbeschwerden der Nachbarn. Die Wirte sollen ergo dafür sorgen, dass die Ruhe nicht gestört wird. Und weil man dem nicht traut, kommen immer wieder Forderungen nach einer verlängerten Sperrzeit der Kneipen. Das würde weitere Umsatzeinbußen bedeuten. Eine Todesspirale wurde in Gang gesetzt. Übertriebene und sehr kostspielige Brandschutzauflagen, neue Hygienevorschriften und keinerlei Mehrwertsteuerentlastungen für die Kleingastronomie lassen darauf schließen, dass hier ein Feldzug gegen diese Unternehmen eingeleitet wurde. Von wem? Wer hat daran Interesse? Sicher niemand in der Gesellschaft und auch nicht in der Landespolitik. Und dennoch ist es passiert. Weil die Landesregierung keinen Gegenentwurf beim Volksentscheid präsentiert hat. Weil man einer politischen Initiative das Heft in die Hand gegeben hat und die damit ihr Ziel der „Tabakfreien Welt“ weiterverfolgen konnten. Ein generelles Tabakverbot wäre wahrscheinlich gescheitert, aber über den Weg der Volkserziehung durch Verbote, die in die Unternehmerfreiheit eingreifen, konnte man ein Exempel statuieren. Andere Bundesländer haben den Braten jedoch gerochen und verzichten auf rigorose Verbote. Bayern und das Saarland stehen isoliert da. In Bayern gibt es bereits in 500 von 2200 Gemeinden kein Wirtshaus mehr. Das Rauchverbot wird diese Tendenz weiter fördern. Ein Gesetz zum Schutz der Gesundheit entpuppt sich als Existenzvernichter, Jobkiller und überzogene Maßnahme. In Holland wurde aus diesem Grund bereits das strikte Rauchverbot wieder gelockert. In Tschechien lehnt der Präsident und die Gesellschaft ein Verbot komplett ab und vertraut auf die Selbstbestimmung der Wirte. Der VEBWK sieht den Gesetzgeber erneut in der Verantwortung. Eine Novellierung des GSG ist zwingend erforderlich. Keine Raucherlaubnis überall, sondern ausgereifte Gerechtigkeit, Rechtssicherheit bei geschlossenen Gesellschaften und deutlich mehr Praxisnähe bei Entscheidungen. Es wäre nicht das erste Gesetz, welches nach Erprobung im Alltag eine Nachbesserung erfahren würde. Die Fakten belegen, dass es notwendig ist und wir fordern die Landesregierung auf, sich mit diesem Thema objektiv auseinander zu setzen. Der VEBWK wird sich mit allen Kräften dafür einsetzen, dass es nicht nur bei Gesprächen bleibt, sondern Taten folgen.