Rheinland-Pfalz – Auch die grüne Regierungsbeteiligung hat nichts daran geändert: In Rheinland-Pfalz bleibt es beim Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen an bestimmten christlichen Feiertagen. Eine Petition dagegen ist durchgefallen.

Ob es so schrecklich ist, wenn die Halloween-Party um 4 Uhr vorbei sein muss, sei mal dahingestellt. Aber: In der kommenden Woche gilt an Allerheiligen wieder das Tanzverbot – wie noch an ein paar weiteren Feiertagen. Für Tobias Huch, streitbarer 30-jähriger Internetunternehmer aus Mainz und umtriebiger Vorsitzender der JuLis Rheinhessen-Vorderpfalz, wird da vom Staat ein Gesetz missbraucht: „Wenn Leute in einer Disco in einem geschlossenen Raum Freude am Tanzen haben, beeinträchtigt das doch keine Religionsausübung! Das Gesetz benötigt eine Anpassung an die heutige Lebensrealität der Bürger.“

Quelle: Rhein-Zeitung