Köln. Immer mehr in Mode kommen die elektronischen Zigaretten. Bürgerinnen und Bürger, die glauben, das Rauchverbot in Gastsstätten gelte für die so genannten „E-Zigaretten“ nicht, irren jedoch.
„Das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz hat zum Ziel, vor Gesundheitsgefahren durch das Rauchen zu schützen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist die Verwendung von E-Zigaretten keineswegs gesundheitlich unbedenklich. Damit finden die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf diese elektrischen Zigaretten uneingeschränkt Anwendung,“ so Stadtdirektor Guido Kahlen.

Quelle: Citynews-koeln