Der Oberste Gerichtshof erschwere einen wirksamen Nichtraucherschutz, klagt der resignierende „Rauchersheriff“.

Wien. „Es muss schleunigst ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie und ein effektives staatliches Kontrollsystem eingeführt werden, damit Österreich nicht weiter als Aschenbecher Europas bezeichnet wird.“ Mit diesen Worten meldet sich nun jener Mann zu Wort, der den Obersten Gerichtshof zu einem für ihn sehr unerfreulichen Urteil veranlasst hat: „Rauchersheriffs“, die systematisch Lokale besuchen und wegen Verletzungen von Nichtraucherschutzbestimmungen anzeigen, können demnach von Wirten verbannt werden. „Wirte dürfen sich durch Verhängung von Lokalverboten vor berechtigten Anzeigen schützen“, sagt der Mann, der vorsichtshalber anonym bleiben will. Der OGH erschwere damit einen wirksamen Nichtraucherschutz.

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