Durch eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung werden Schausteller, Vereine und Reisegastronomen jetzt deutlich entlastet. Die Genehmigungsanträge für Alkoholausschank auf Veranstaltungen in Bayern können zukünftig per Email eingereicht werden. Nach einer Frist von zwei Wochen ab Antragsstellung gilt entsprechende Genehmigung zudem automatisch als erteilt – die Gebühr für die Genehmigung entfällt in diesem Fall. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) begrüßt den damit verbundenen Bürokratieabbau, warnt jedoch vor einer Aushöhlung des geltenden Gaststättenrechts: