Das Allgäu hat einen neuen Star am Wirtshimmel: Die Schäffler Bräu und der Brauereigasthof & Hotel Schäffler in Missen […]
Author: Ursula Zimmermann
Bayerische Unternehmen können ab sofort auch für das vergangene Jahr 2022 Energie-Härtefallhilfen beantragen.
Der Verein fordert daher neben einem generellen Erlass der Rückzahlungsverpflichtungen für Hilfen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro auch die Erstattung von bereits erfolgten Rückzahlungen.
Wie mit gestrigem Newsletter berichtet, hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, Klein-Unternehmen und Selbstständigen, die zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, entgegenzukommen.
Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, Unternehmen und Selbstständigen, die Corona-Soforthilfen zurückerstatten müssen, entgegenzukommen.
Anlässlich des Osterfestes möchte ich im Namen des Vorstandes und des gesamten Teams Ihnen, unseren Mitgliedern in der Gastronomiebranche, herzliche Grüße übermitteln.
Bestehende Wärmepumpen und Kühlanlagen dürfen vorerst weiterhin repariert und gewartet werden.
Die Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon bei leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch geht zu Ende.