24
Feb.
2012
Keine Folgen für Bayern

Die von der schwarz-grünen Regierung beschlossene Regelung der Hansestadt zum Rauchverbot ist vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. Raucherzonen grundsätzlich nur in Kneipen aber nicht in Gaststätten zu erlauben, verstoße gegen den Gleichheitssatz, so die Begründung.
>> bitte weiterlesen-Quelle: TRP1