Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert die im Steuerreform-Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgesehene Streichung des Rabattfreibetrags nach §8 Abs. 3 Einkommensteuergesetz scharf. Die Regelung ermöglicht bislang einen steuerfreien Freibetrag von 1.080 Euro jährlich auf Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder anbietet. Davon profitieren Millionen Arbeitnehmer: von Supermarktmitarbeitern über Beschäftigte bei Autoherstellern bis hin zu Handwerksbetrieben und Gastronomen.
„Für lächerliche 240 Millionen Euro greift die Bundesregierung Millionen von Beschäftigten ins Netto“, erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller. „Der Rabattfreibetrag ist für die Kassiererin im Supermarkt, den Mechaniker im Autohaus und die Servicekraft im Wirtshaus ein spürbarer Teil des Einkommens.“ Die Pläne von Klingbeil entsprächen deshalb einer verdeckten Gehaltskürzung.
„Die 1.080 Euro stammen aus dem Jahr 1990 und wurden seither nie angepasst“, so Bergmüller. „Statt den Freibetrag endlich an die Inflation anzupassen, will ihn die Bundesregierung komplett streichen. Das ist das Gegenteil von Arbeitnehmerfreundlichkeit. Ausgerechnet eine Partei, die sich sozialdemokratisch nennt, greift den kleinen Leuten in die Tasche. Wer glaubt, das könne ohne politische Konsequenzen bleiben, der irrt.“
Der VEBWK fordert die Bundesregierung auf, die geplante Streichung sofort zurückzunehmen und den Rabattfreibetrag stattdessen deutlich zu erhöhen.
„Wer die Supermarktmitarbeiterin, den Kellner und die Automechanikerin um ein Stück Netto bringt, um 240 Millionen zu sparen, hat den Bezug zur arbeitenden Bevölkerung verloren“, so Bergmüller abschließend. „Wehret den Anfängen – nein zu versteckten Gehaltskürzungen!“