Die Gastronomiebranche kämpft seit Jahren für ein moderneres Arbeitszeitrecht. Jetzt liegt endlich ein erster Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor. Die Ernüchterung folgt auf dem Fuß.
 
Denn was Arbeitsministerin Bärbel Bas vorschlägt, ist keine echte Reform für unsere Wirtshäuser. Flexiblere Wochenarbeitszeit soll es laut Entwurf nur dort geben, wo ein Tarifvertrag das ausdrücklich erlaubt. Für die große Mehrheit unserer Betriebe, beispielsweise familiengeführte Wirtshäuser, die keinem Flächentarifvertrag angehören, würde sich schlicht nichts ändern. Der Koalitionsvertrag hat allen Betrieben mehr Flexibilität versprochen. Dieser Entwurf hält dieses Versprechen nicht.
 
Was stattdessen droht: Wer künftig von der Wochenbetrachtung profitieren will, müsste faktisch in einen Tarifvertrag eintreten. Das ist Flexibilisierung durch die Hintertür – und für viele Wirte keine echte Option.
 
Noch dazu: Pflicht zur Minutenerfassung
 
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass künftig jede Arbeitsminute elektronisch erfasst werden muss. Das würde die bewährte Vertrauensarbeitszeit praktisch abschaffen und gerade kleine Betriebe mit neuem bürokratischem Aufwand belasten. Das ist untragbar!
 
Unsere Haltung
 
Der VEBWK schließt sich der Forderung des DEHOGA und eines breiten Bündnisses aus Gastronomie, Hotellerie und Tourismus an: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit muss unmittelbar im Gesetz für alle Betriebe gelten – nicht nur über Tarifverträge. Zudem muss die Vertrauensarbeitszeit unbedingt erhalten bleiben.
 
Der jetzige Entwurf muss grundlegend überarbeitet werden. Wir bleiben dran und informieren, sobald es Neuigkeiten aus dem parlamentarischen Verfahren gibt.