
Nach den neuen Corona-Regeln des Freistaates können Gastronomen und Veranstalter künftig freiwillig auf die sogenannten „2G“- oder „3G plus“-Regelungen setzen.
Nach den neuen Corona-Regeln des Freistaates können Gastronomen und Veranstalter künftig freiwillig auf die sogenannten „2G“- oder „3G plus“-Regelungen setzen.
Ab heute können Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 gestellt werden.