Den aktuellen Vorstoß von Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) bezüglich der Einführung einer generellen 0,0-Promillegrenze im Straßenverkehr bewertet der VEBWK kritisch. Die bestehende Regelung in Deutschland ist differenziert und hat sich bewährt: 0,5 Promille, kombiniert mit der 0,3-Grenze bei Ausfallerscheinungen und der 0,0-Regel für Fahranfänger.

Ein pauschales Alkoholverbot würde hingegen auch minimale Restmengen erfassen, die mit echter Fahruntüchtigkeit nichts zu tun haben. Gleichzeitig hätte eine solche Regelung spürbare Auswirkungen auf Gastronomie und gesellschaftliches Leben – insbesondere im ländlichen Raum, wo Alternativen zum Auto oft fehlen.

Für den VEBWK gilt: Verkehrssicherheit ist entscheidend – aber es ist Augenmaß gefragt. Statt zusätzlicher pauschaler und überzogener Verbote braucht es konsequente Kontrollen und die Ahndung tatsächlich gefährlichen Verhaltens. Symbolpolitik zulasten von Wirtshäusern und regionalen Betrieben ist der falsche Weg.

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