Ab dem 1. Juli 2020 wurde die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt – mit Ausnahme von Getränken. Diese Maßnahme war jedoch befristet und soll nur bis Ende 2023 gelten. Ab dem Jahr 2024 wird der Umsatzsteuersatz wieder auf 19 Prozent angehoben.

Nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung eine Fortführung der 7 Prozent Mehrwertsteuer abgelehnt. Es deutet darauf hin, dass die Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar auf 19 Prozent erhöht wird.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer besteht aber noch über den vom Bundesrat angerufenen Vermittlungsausschuss: Deshalb müssen wir alle weiterkämpfen!!!
Nur zwei Tage vor der Bekanntgabe des Urteils hatten die Spitzen der Ampelkoalition sich noch auf eine einjährige Verlängerung der 7 Prozent verständigt.
Umso unverständlicher ist die Entscheidung nun die MwSt -Reduzierung auslaufen zu lassen.