
Die weltweite Ausbreitung des in China erstmals aufgetretenen Coronavirus (2019-nCoV) führt auch bei Unternehmen in Bayern zu zahlreichen Fragen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat im Folgenden wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt:
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Sie finden dort Informationen zur:
Unterstützung für betroffene Unternehmen
Soforthilfe Corona
Hier geht es zum Antragsformular
Finanzielle Unterstützungsangebote
Alle Informationen zu finanziellen Unterstützungsangeboten finden Sie hier
Kurzarbeit
Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
Darüber hinaus werden – wie von Bayern gefordert – erweiterte Kurzarbeitsregelungen umgesetzt. Im Einzelnen soll es folgende Erleichterungen geben:
- Das Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist, wird auf eine Schwelle von 10 Prozent abgesenkt.
- Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.
- Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
- Wie bereits am 29. Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossen, soll im gleichen Zug eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate ermöglicht werden.
Diese erweiterten Regelungen sollen rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Antragstellung bereits jetzt möglich.
Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld, ihre zuständige Arbeitsagentur sowie eine Online-Anzeige- bzw. eine Antragsfunktion finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Steuerstundung
Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.
Bis zu einer etwaigen bundeseinheitlichen Regelung gilt Folgendes: Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat können die Finanzämter im konkreten Einzelfall teilweise oder ganz verzichten, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Epidemie ursächlich ist.
Den Antrag zur Steuerstundung (PDF auf externem Server) finden Sie hier. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.
Informationen für Unternehmen
Gastgewerbe
Zur Verhinderung einer weiteren schnellen Verbreitung des Coronavirus wurde per Allgemeinverfügung in Bayern die Schließung sämtlicher gastronomischen Betriebe mit Ausnahme der Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Lieferdiensten angeordnet.
Erlaubt sind also nur noch Essen to Go, Lieferdienste und Drive Inns.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft.
Veranstaltungen
Veranstaltungen sind per Allgemeinverfügung (PDF auf externem Server) generell bis Ende der Osterferien untersagt.
Gesundheits- und Arbeitsschutz
Zu Gesundheitsfragen können Sie sich über die Telefon-Hotline des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 09131 68085101 oder über folgende Seiten informieren:
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Bundesgesundheitsministerium
- Coronavirus – FAQs
- Infektionsmonitor Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
- Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für Italienreisende
Arbeitsrecht
Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen (z. B. Arbeitsausfall, Arbeitsschutz, Dienstreisen, Förderungen und Reiserecht) finden Sie auf folgenden Seiten:
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (Informationen für Mitglieder)
- Industrie- und Handelskammer München für Oberbayern
- Handwerkskammer für München und Oberbayern
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die folgenden Industrie- und Handelskammern haben außerdem eine Telefon-Hotline zum Coronavirus eingerichtet:
- IHK für München und Oberbayern: 089 5116-0
- IHK Niederbayern: 0851 507-101