Pressemitteilung 30.Januar 2015

Der Verkehrsgerichtstag saß zusammen und machte sich Gedanken über Menschen am Lenker. Es wurde eine Absenkung des zulässigen Alkoholgehalts im Blut von Radfahrern von aktuell 1,6 Promille auf zukünftig 1,1 Promille diskutiert. Dem oberflächlichen Betrachter wird das aufgrund von Nichtigkeit vielleicht egal sein, dem Regelorientierten sicher gut gefallen. Schließlich muss man ja etwas gegen Unvernunft tun und Gefahrenherde minimieren. Da ist sie wieder, die „German Angst“ vor allem und jedem. Wohl keine Nation auf dem Globus kann mit der deutschen Akribie und dem Tempo bei Regelwerken mithalten, hat man das Gefühl. Und doch darf man solche Diskussionen auch mit Skepsis begleiten.

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