Pressemitteilung 14.06.2017

Sieg der Vernunft – Volksfestbedienungen nun per Gesetz vor überhöhtem Lohnsteuer-Einbehalt geschützt

Engagement des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur und dessen Gründungs-und Vorstandsmitglieds Wiggerl Hagn wird belohnt.

Vor ziemlich genau vier Jahren äußerten sich der VEBWK e.V. und der Münchner Parade-Wirt Wiggerl Hagn sehr skeptisch zur geplanten Beendigung des sogenannten „permanentem Lohnsteuer-Jahresausgleich“ in Bayern. Dieses Vorhaben des Finanzministeriums hätte den Servicekräften auf Volksfesten recht viel Lust auf die zeitlich begrenzten Einsätze genommen, denn sie hätten ihren kurzfristig erarbeiteten hohen Lohn, z.B. als Bedienung auf dem Oktoberfest, auf das ganze Jahr hochrechnen lassen müssen und die einbehaltene Lohnsteuer wäre immens gewesen. Erst mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich wären dann zu viel einbehaltene Steuer wieder zurück geflossen. Die damalige berechtigte Kritik von Wiggerl Hagn wurde sogar bundesweit behandelt und fand mediale Beachtung. Bayerns Finanzmister Markus Söder reagierte und verlängerte die Regelung in Bayern. Vier Jahre später wird der „permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich“ nun zum Bundesgesetz.

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur freut sich darüber und sieht darin auch eine Bestätigung für das Vereinsengagement insgesamt.

Kontakt: VEBWK e.V. Presse, Bodo Meinsen, Email: presse@vebwk.com Tel. 089-90529072