In Hamburg darf in Restaurants unter bestimmten Umständen wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausnahmslose Rauchverbot in den Speisegaststätten der Stadt für verfassungswidrig erklärt.

Karlsruhe – Restaurants in Hamburg muss die Einrichtung abgetrennter Raucherräume erlaubt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die in Hamburg bestehende Regelung für verfassungswidrig erklärt, wonach Raucherzonen grundsätzlich nur in Kneipen, nicht aber in Gaststätten erlaubt sind. Der Gesetzgeber der Hansestadt muss nun eine neue Regelung finden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Bis dahin darf in Restaurants in abgetrennten Räumen geraucht werden.

>> bitte weiterlesen – Quelle: Spiegel Online