Zwar dürfen Teile der Gastronomie unter einschneidenden Auflagen bereits wieder geöffnet haben, doch gibt es für viele Betriebe der Branche noch immer keine Perspektive. Betroffen sind davon besonders Kneipen und Clubs. Auch Shisha-Bars dürfen nur eingeschränkt öffnen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat jetzt Hygienekonzepte und Forderungen aufgestellt, um auch Wirten in diesen Bereichen aus der Krise zu helfen.

„Wir begrüßen die bisherigen Öffnungen in der Gastronomie und freuen uns, dass viele Betriebe wieder Gäste bei sich bewirten können“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „jedoch gibt es für weite Teile der Branche leider noch keine Perspektiven.“ Kneipen, Clubs und Bars müssen mangels ausreichender Hygienekonzepte noch immer auf einen Termin zur Wiedereröffnung warten. „Nach monatelanger Schließung stehen die Betreiber vor dem existenziellen Aus“, so Dr. Zimmermann, „wir müssen jetzt handeln und Lösungen finden, damit alle Bereiche der Gastronomie schnellstmöglich wieder öffnen können.“ Dafür hat der VEBWK jetzt verschiedene Hygienemaßnahmen und Forderungen an die Politik zusammengestellt. „Speziell für Shisha-Bars haben wir in Kooperation mit Betreibern ein umfassendes Schutzkonzept erstellt und an das Bayerische Wirtschaftsministerium, sowie das Bayerische Gesundheitsministerium weitergeleitet“, erzählt die Geschäftsführerin, „bisher dürfen dort keine Shishas angeboten werden. Den Betreibern bleibt daher bisher nur der Umsatz durch Getränke und eventuell auch Speisen. Wir möchten den Bars jetzt wieder zu ihrem vollen Angebot, inklusive den Shishas, verhelfen. In unserem Hygienekonzept setzen wir dafür auf den Gebrauch von Einwegschläuchen und -mundstücken, sowie intensive Reinigung der Shisha. Stammgästen könnte auch angeboten werden, ihre eigenen Wasserpfeifen zu benutzen.“

Um Clubs und Bars Perspektiven bieten zu können, fordert der VEBWK zunächst eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln. „Für die Gastronomie ist Geselligkeit der Hauptfaktor für einen ernstzunehmenden Betrieb“, weiß Dr. Ursula Zimmermann, „gemeinsam an der Bar, am Stammtisch oder in der Kartenrunde sitzen – solange die allgemeinen Beschränkungen derart streng sind, ist es für Bar- und Clubbesitzer nahezu unmöglich, ein entsprechendes Konzept zur Wiedereröffnung vorzulegen.“

Auch in Hinblick auf die Zukunft von Speiselokalen sind Lockerungen der Coronamaßnahmen dringend nötig. „Um größere Feste, Familienfeiern und damit auch das so wichtige Bankettgeschäft wieder zu ermöglichen, müssen sich zunächst die Rahmenbedingungen der Regierung ändern“, sagt dazu VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „die Infektionszahlen erlauben diese Lockerungen.“

CSU-Politiker Klaus Stöttner plant jetzt, Tagungen bis 50 Leute baldmöglichst wieder zu erlauben. Wie der tourismuspolitische Sprecher in einem Interview angab, soll damit das bayerische Gastgewerbe unterstützt werden. „Dies darf nicht mehr als ein erster Schritt zu weitreichenden Zugeständnissen sein“, sagt Franz Bergmüller, „die Beschränkungen nach ständiger Evaluierung angepasst und gelockert werden. Nach dem Shutdown müssen wir unseren gastgewerblichen Unternehmen jetzt ein schnelles und uneingeschränktes ‚Wiederhochfahren‘ ihrer Betriebe ermöglichen. Ohne sinnfreie, einschneidende Maßnahmen, wie wir es vor kurzem beispielsweise bei der Sperrstunde für Biergärten erlebt haben! Hygienemasken sind gesundheitlich umstritten, Abstandsregeln ermöglichen keinen wirtschaftlichen Betrieb und die ständigen Warnungen vor einem weiteren Shutdown und einem regulären Betrieb erst nach der Einführung eines Impfstoffes oder Medikaments verunsichern das Gastgewerbe und vor allem die Kunden. Ohne vernünftige Perspektive werden wir mittelfristig ein Wirtshaussterben unvorstellbaren Ausmaßes erleben! Es ist die Pflicht unserer Politik, unser bayerisches Gastgewerbe in allen Bereichen zu fördern und sie in dieser Zeit nachhaltig zu unterstützen!“