Wegen Facebook-Einladung pleite und ins Gefängnis?

Als der Münchner Verkehrsverbund Alkoholkonsum in S-Bahnen verbot, protestierten zwei Fahrgäste auf ungewöhnliche Art: Über Facebook luden sie öffentlich alle Münchener zum „S-Bahn-Abschiedstrinken“ ein. Der Protest endete mit Randaleschäden und Zugverspätungen. Sollen dafür wirklich die Initiatoren haften?, fragt Roland Schimmel.

Quelle: Legal Tribune