Trotz eines spektakulären Urteils des Amts­gerichts Düssel­dorf gilt weiterhin: Mieter dürfen in ihrer Wohnung rauchen.

Der Richter in Düssel­dorf hatte einen 74-jährigen Raucher verurteilt, seine Wohnung zu räumen. Die Vermieterin hatte behauptet: Der Rauch aus der Wohnung zieht ins Treppen­haus und führt dort zu unzu­mutbarem Gestank. Das stimmt gar nicht, sagte der Mieter. Doch seine Anwältin gab das nicht recht­zeitig ans Gericht weiter und versäumte es, Beweise zu fordern. Die Folge: Der Richter ging von der Darstellung der Vermieterin aus. Die Kündigung des Vertrags erschien daher wirk­sam (Az. 24 C 1355/13). Die Begründung des Richters: Mieter dürften zwar rauchen, müssten aber die Nach­barn so gut es geht vor dem Qualm schützen und vernünftig lüften. Der Mieter hat jetzt einen neuen Anwalt und hofft, dass das Berufungs­verfahren anders ausgeht.

Quelle: Stiftung Warentest