Nur wenige Hausmeister im Ruhestand werden auf ihre alten Tage noch prominent. Friedhelm Adolfs (75) ist das gelungen. Die Umstände sind allerdings nicht beneidenswert, und seine Adventszeit wird wenig beschaulich: Dem Rentner droht die fristlose Räumung seiner bescheidenen Wohnung. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht am 31. Juli ein Urteil verkündet, das als Warnschuss für Millionen Raucher für Furore sorgte. Dem Urteil folgt jetzt eine weitere juristische Runde: Am 19. Dezember wird das Landgericht als Berufungsinstanz über den Fall verhandeln.

Das Amtsgericht hatte der persönlichen Freiheit von Rauchern wie Adolfs klare Grenzen aufgezeigt. Zwar sei das Rauchen in den eigenen Wänden grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Wer seinen Nachbarn den Hausflur verpestet, nicht vernünftig lüftet, auf Beschwerden nicht reagiert und sich überdies im Gerichtsverfahren ungeschickt verteidigt, der muss die Konsequenzen tragen – so der Tenor.

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