Verpächter trägt für Umsatzeinbußen keine Verantwortung

Allerorten stöhnen Gastronomen über massive Umsatzrückgänge, seitdem die Bundesländer in Deutschland Raucherinnen und Rauchern durch strenge Rauchverbote den öffentlichen Genuss von Tabakwaren madig machen.

Ein Gastronom stellte sich jetzt auf den Standpunkt, dass das gesetzliche Rauchverbot ein Mangel im Pachtverhältnis darstellt und der Verpächter wegen des insoweit eingetretenen Umsatzeinbruchs schadensersatzpflichtig sei. Klar, dass der Verpächter das völlig anders sah.

Quelle: AHGZJobs