Bundesvereinigung der Musikveranstalter verständigt sich mit GEMA auf Übergangsregelung für 2013 / Existenzgefährdende Gebührenerhöhungen erfolgreich verhindert / Planungs- und Rechtssicherheit erreicht
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(Berlin, 20. Dezember 2012) Tausende Betreiber von Clubs, Diskotheken und Musikkneipen können aufatmen: Nach einem beispiellosen über Monate andauernden Verhandlungsmarathon über die GEMA-Tarifreform konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erreichen, dass die GEMA auf eine Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife verzichtet. Damit können alle Veranstaltungen, u.a. in Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels- und Gaststätten, Tanzschulen, Varietébetrieben, Hallenbetrieben sowie auf Stadt- und Straßenfesten für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife geplant und durchgeführt werden. DEHOGA-Präsident und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter Ernst Fischer: „Mit dieser Lösung ist zumindest für 2013 die Zeit der existenziellen Ängste vieler Veranstalter beendet.“

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