E-Zigaretten sind Genussmittel – das will ein Hersteller vor einem Gericht in Münster durchsetzen. Hat die Klage Erfolg, wäre dem Verbot des NRW-Gesundheitsministerums damit die Grundlage entzogen.

Der Hersteller hat nach eigener Einschätzung in dem Verfahren einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe in einem rechtlichen Hinweis „beanstandet“, dass das NRW-Ministerium die nikotinhaltige E-Zigarette als Arzneimittel bewerte, teilte er mit. Bei dem Unternehmen handelt es sich um die Ecoreal GmbH & Co. KG aus Köln. Deren Produktreihe „Snoke“ war von der Warnung des Gesundheitsministeriums betroffen.

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