Pressemitteilung vom 24.November 2014

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bringt Klarheit und eine Ministerin in Erklärungsnot

Die Konsumenten sogenannter E-Zigaretten können weiter dampfen. Die elektronische Zigarette mit oder ohne nikotinhaltige Flüssigkeit fällt nicht unter das Arzneimittelgesetz. Somit ist keine Zulassung für die Liquids erforderlich und der Verkauf in Kiosk, Tabakläden und im Internet ist rechtens. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangene Woche. Damit wurden die vorinstanzlichen Urteile aus Köln und Münster klar bestätigt. Der nordrhein- westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens könnte dieses Urteil einige Probleme machen, denn sie war es, die sich vehement für ein generelles Verbot der E-Zigaretten stark gemacht hatte und auch den Gebrauch der Dampf ablassenden Alternative für Raucher dem geltenden Rauchverbot in der Gastronomie unterwerfen wollte. Trotz deutlicher Hinweise auf den möglichen Ausgang der Angelegenheit entschied sich die grüne Politikerin für ein Revisionsverfahren. Nun muss sie sich wohlmöglich den Vorwurf der Ignoranz gegenüber eigens bestellter Expertisen gefallen lassen.

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