Pressemitteilung vom 05.November 2014


In Nordrhein-Westfalen gilt seit Mai 2013 das bundesweit strengste Rauchverbot in der Gastronomie. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne/ Bündnis 90) hatte mit Hilfe der Landesmutter Hannelore Kraft (SPD) dieses Gesetz durch die Instanzen gebracht und damit für erheblichen Ärger bei Wirten und Kneipengästen gesorgt. Doch damit nicht genug: auch die E-Zigarette sollte dem allgemeinen Rauchverbot unterworfen werden, obwohl hier kein Tabak verbrannt wird und auch keine nachweisliche Beeinträchtigung Dritter durch „Passivdampf“ entsteht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies die Berufung der Stadt Köln ab und gab dem Kläger (ein Kölner Barbesitzer, der zuvor bereits beim Kölner Verwaltungsgericht obsiegte) recht. Eine Revision gegen dieses Urteil ließ das Gericht nicht mehr zu. Die Dampfer freut es und die Kneipenwirte in NRW sehen darin eine Möglichkeit, die verheerenden Umsatzeinbußen seit Einführung des absoluten Rauchverbots vielleicht etwas zu kompensieren. Auch in Bayern, wo bereits seit 2010 ein Rauchverbot in der Gastronomie besteht, sind E-Zigaretten nicht verboten.

Das Bemerkenswerte an diesem Urteil stellt die Formulierung des Gerichts dar, dass die Gefährlichkeit der E-Zigarette für „Passivdampfer“ bislang nicht hinreichend erforscht, geschweige denn nachgewiesen sei. Mögliche Gefahren durch E- Zigaretten seien jedenfalls weder identisch noch vergleichbar zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen.

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