Pressemeldung

Mündige Bürger brauchen keinen staatlichen Tugendwächter

Nordrhein-Westfalen.

Eine klare Absage erteilte die Alternative für Deutschland NRW jetzt auf ihrem dritten Landesparteitag jeglicher Diskriminierung von Rauchern. Mit grosser Mehrheit sprachen sich die Delegierten dafür aus, die neuen in NRW gültigen, übertrieben radikalen Regelungen zu lockern.

Seit dem 1. Mai 2013 ist das „Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW“ in Kraft. Aber worum ging es wirklich bei dieser Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes aus dem Jahr 2008? Schützte doch bereits die alte Regelung

Nichtraucher dadurch, dass das Rauchen nur noch in abgetrennten, extra ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt war. Hierfür hatten Gastronome teilweise erheblich umgebaut – Investitionen, die sich wenige Jahre später als überflüssig erweisen sollten.

Viele sehen hier eine illiberale und intolerante Bevormundung sowie einen massiven Eingriff in das grundgesetzliche Recht der Koalitions- und Versammlungsfreiheit. Diese Grundrechte gelten auch für Raucher, solange Nicht-Raucher dadurch nicht in ihren Rechten beeinträchtigt werden.

Zweifellos unterstützt die Alternative für Deutschland den Grundgedanken des Nichtraucher-Schutzes. Deshalb müssen Raucherbereiche zur Verfügung stehen, damit die nicht-rauchenden Gäste nicht belästigt werden. Wie bisher sollen Rauchergaststätten wieder von außen klar gekennzeichnet sein bzw. abgetrennte Raucherzonen anbieten können. Bei Volksfesten in Zelten, auf offenen Plätzen oder in Stadien sollen wieder Raucherzonen eingerichtet werden.

Als liberale Bürgerrechtspartei wendet sich die AfD gegen diskriminierende Formen des Nichtraucher-Schutzes und fordert die Rückkehr zum alten Zustand, wo Nicht-Raucher wie Raucher zu ihrem Recht kamen.

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Dipl.-Ing. Kerstin Garbracht,
Pressesprecher Alternative für Deutschland NRW
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